Ärmeren Menschen droht frühzeitiger Heimeintritt

Das Alter finanzieren

Ärmeren Menschen droht vorzeitiger Heimeintritt

Ein Paar schaut Strasse hinunter.

Ärmere Senior:innen können sich weniger Betreuung leisten – und laufen Gefahr, deshalb verfrüht ins Heim zu müssen. Unsplash

Senior:innen mit tieferem Einkommen können Betreuungsleistungen oft nicht finanzieren. Das zeigt eine Studie von Pro Senectute Schweiz. Die Folge: Betroffene müssen früher in ein Alters- oder Pflegeheim.

Mehr als 95 Prozent der Personen über 65 leben zu Hause. Nur ein kleiner Teil dieser Bevölkerungsschicht ist auf Unterstützung im Alltag angewiesen: Wie eine repräsentative Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und der Universität Genf im Auftrag von Pro Senectute Schweiz ergab, werden Betreuungsleistungen häufiger in Anspruch genommen als Pflegeleistungen: 8,3 Prozent der Befragten beziehen Betreuungsdienstleistungen, 6,3 Prozent Pflegeleistungen und 10,7 Prozent beides.

Finanzielle Verhältnisse spielen eine wichtige Rolle  

Bei der weiteren Analyse der Daten zeigt sich, dass Senior:innen mit tiefem Einkommen mehr Pflegeleistungen beziehen als solche in besseren finanziellen Verhältnissen. Dies ist auf ihren schlechteren Gesundheitszustand zurückzuführen.

Familie mit mehreren Generationen.

Glück im Alter

Ungleiche Chancen auf ein gutes Leben im Alter

Ohne betreuende Angehörige sinkt die Lebensqualität im Alter. Auch Geld, Bildung und Kultur haben einen Einfluss auf einen guten Lebensabend. Dies ergab eine … weiterlesen

Auffallenderweise beziehen sie aber weniger Betreuungs- als Pflegeleistungen – obwohl sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Bedarf haben. Im Vergleich zu Leistungen der Pflege werden solche der Betreuung jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen.

Ärmeren Senior:innen fehlen somit oft die finanziellen Mittel, um die nötige Betreuung zu finanzieren.

Dies kann dazu führen, dass Betroffene früher in ein Alters- und Pflegeheim ziehen müssen, obschon sie nicht pflegebedürftig sind.

Die Politik hat die Problematik erkannt 

Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) beabsichtigt der Bundesrat, Betreuungsleistungen zu Hause neu über die EL mitzufinanzieren. Das kann dazu beitragen, ältere Personen mit geringen finanziellen Mitteln zu entlasten und den Bedarf an Betreuungsleistungen zu decken. Wenn dadurch kostspielige verfrühte Heimeintritte vermieden werden, entlastet eine solche Änderung des ELG auch die öffentliche Hand.