Im Juni diesen Jahres hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass ausländische Arbeitnehmer:innen, die in Deutschland arbeiten, einen Anspruch auf Mindestlohn, die Bezahlung von Überstunden und Bereitschaftszeit haben.
«Für die meisten Betreuerinnen ändert sich jedoch nichts, weil sie schwarz arbeiten», erklärt Stefan Lux. Er bezeichnet die Situation in Deutschland als «Skandal». «Es gibt viele Vermittlungsagenturen, die unseriös arbeiten. Die Leidtragenden sind die Familien und die Betreuerinnen», meint Lux.
Wie findet man eine seriöse Agentur?
Gibt man «24-Stunden-Pflege» in die Suchmaske im Internet ein, wird man schnell fündig. Da tauchen Agenturen auf, die für 2000 Euro monatlich eine Rundum-Betreuung und Pflege versprechen. «Die Qualität der Agenturen und Betreuungskräfte ist sehr verschieden», sagt Stefan Lux.
Wie können Familien qualifizierte Anbieter erkennen? «Der Preis ist sicher ein Punkt», meint Stefan Lux. Agenturen, die mit Dumpingpreisen für Rundum-Betreuung locken, sparen in der Regel an Löhnen bei den Betreuerinnen.
Das Wichtigste in Kürze:
- EU-Bürger:innen können in einem Privathaushalt ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden (Arbeitnehmerfreizügigkeit). Alternativ können ausländische Firmen Mitarbeiter:innen entsenden. Dabei helfen Vermittlungsagenturen.
- Es gilt deutsches Arbeitsrecht.
- Wer eine Care-Migrantin in Vollzeit beschäftigen will, muss mit Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro pro Monat rechnen. Es muss mindestens der für Deutschland gültige Mindestlohn gezahlt werden. Zusätzlich fallen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und Beiträge für die Berufsgenossenschaft an.
Weitere Infos über eine legale Anstellung gibt es in diesem Artikel der Verbraucherzentrale oder als Tabelle.
Was kann die 24-Stunden-Pflege tatsächlich leisten?
«Von Anfang an sollte klargemacht werden, was die Aufgaben und Arbeitszeiten einer solchen Betreuungskraft sind», sagt Lux.
Auch wenn der Begriff «24-Stunden-Pflege» verwendet wird, stimmt er nicht.
Er ist sogar doppelt falsch: weder arbeiten die Betreuerinnen 24 Stunden, noch gehe es um Pflege im eigentlichen Sinn. So sind sie vor allem für Unterstützung im Haushalt sowie die Grundpflege (duschen, waschen, anziehen) zuständig. Medizinische Pflege wie Medikamente geben oder Kompressionsstrümpfe anziehen gehört nicht dazu. Diese Aufgabe muss ein:e Angehörige:r oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.