Die demografische Entwicklung zeigt deutlich: In der Schweiz gibt es immer mehr betagte Menschen. Diese wären in einer ersten Phase vor allem auf geeignete Alltagsassistenz angewiesen und erst später auf Betreuung und Pflege.
Die heutige Alterspolitik wird diesen Bedürfnissen jedoch nicht gerecht. Zurzeit ist das Angebot oftmals falsch ausgerichtet oder es bestehen gar Fehlanreize.
Diese führen dazu, dass insgesamt höhere Kosten für das Gemeinwesen entstehen, das Angebot nicht den Bedürfnissen der alten Menschen entspricht und sich Unmut unter den Pflegenden und Betreuenden breitmacht.
Die Politik ist darum gefordert, im Gesundheits- und Sozialwesen Gegensteuer zu geben. Die IG Schnittstellen hat hierzu dieses Diskussionspapier verfasst.
Problematische Unterteilung bei ambulanten und stationären Angeboten
Ambulante und stationäre Leistungen werden gegenwärtig unterschiedlich finanziert. Je nachdem müssen Krankenkassen, öffentliche Hand und Bewohnende von Pflegeheimen mehr oder weniger bezahlen. Dies führt zu massiven Fehlanreizen.
Für die öffentliche Hand und die Krankenkassen ist etwa ein Heimaufenthalt bei niedriger Pflegestufe günstiger – solange ihn die Betroffenen selber bezahlen können.
Diese unterschiedlichen Interessenlagen führen zu Konflikten und öfters zu Lösungen, welche die betagten Menschen so nicht wollen und aufs Gesamte gesehen teurer sind.
Eine negative Rolle spielen in diesem Zusammenhang auch die Ergänzungsleistungen, welche zwar teure Heimaufenthalte übernehmen, jedoch bei den Mietzinsen enge Grenzen setzen.
Ebenfalls nicht bezahlt werden in den meisten Kantonen Leistungen des Betreuten Wohnens (Wohnen mit Dienstleistungen), die kostengünstiger sein können als Heimaufenthalte.
Schliesslich fehlt es auch an architektonischen und (städte-) baulichen Planungen, welche garantieren, dass betagte Menschen so lang wie möglich autonom in ihrem bisherigen Wohnumfeld leben können.
Forderungen
- Die Finanzierung von ambulanten und stationäre Pflege- und Betreuungsleistungen ist aufeinander abzustimmen. Fehlanreize gilt es zu beseitigen. Die Ergänzungsleistungen sind so anzupassen, dass Heimeintritte aus überwiegend finanziellen Gründen vermieden werden. Integrierte Versorgungsangebote (stationär und ambulant) sind zu fördern und Leistungen für das ganze Quartier anzubieten, damit ein längerer Verbleib im eigenen Haushalt möglich ist.
- Ambulante und stationäre Pflege- und Betreuungsleistungen beginnen in der Ortsplanung: Gemeinden sind gefordert, betrieblich und planerisch zukunftsorientierte Lösungen strategisch zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen der ortsplanerischen Rahmenbedingungen gilt es alle Neubauwohnungen – wie auch Renovationswohnungen – hindernisfrei auszugestalten.
- Die Sozialverantwortlichen erfassen die Menschen in der Siedlung, im Quartier in der Gemeinde in der Region mit ihren spezifischen Interessen und vernetzen sie so untereinander, dass sie Netzwerke bilden können.