Erläuterungen zu den aufgeführten Ausbildungsmöglichkeiten
(die Informationen basieren auf den Bedingungen im Kanton Zürich, einzelne Aspekte können kantonal abweichen)
Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA
1. Reguläre zweijährige Ausbildung (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse). Für Personen ohne Vorkenntnisse, ohne eidg. anerkannte Berufsausbildung – in der Regel Absolventinnen der obligatorischen Schulzeit oder eines Brückenangebotes.
2. Ergänzende Bildung. Für Erwachsene mit praktischer Erfahrung besteht die Möglichkeit, das Berufsattest über einen alternativen, individualisierten Weg zu erwerben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fachfrau/mann Betreuung, Fachrichtung Betagtenbetreuung EFZ
1. Reguläre dreijährige Ausbildung (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse). Für Personen ohne Vorkenntnisse – in der Regel Absolventinnen der obligatorischen Schulzeit oder eines Brückenangebotes.
2. Verkürzte zweijährige Ausbildung (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse). Für Assistentinnen Gesundheit und Soziales EBA und für Erwachsene mit praktischer Erfahrung.
3. Ergänzende Bildung. Für Erwachsene mit praktischer Erfahrung besteht die Möglichkeit, das Fähigkeitszeugnis über einen alternativen, individualisierten Weg zu erwerben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ
1. Reguläre dreijährige Ausbildung (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse). Für Personen ohne Vorkenntnisse – in der Regel Absolventinnen der obligatorischen Schulzeit oder eines Brückenangebotes.
2. Verkürzte zweijährige Ausbildung (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse). Für Assistentinnen Gesundheit und Soziales EBA und für Erwachsene mit praktischer Erfahrung.
3. Ergänzende Bildung. Für Erwachsene mit praktischer Erfahrung besteht die Möglichkeit, das Fähigkeitszeugnis über einen alternativen, individualisierten Weg zu erwerben.
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Fachperson Langzeitpflege und –betreuung BP
40-tägiger Vorbereitungslehrgang mit anschliessend zu absolvierender eidgenössischer Berufsprüfung.
Für Fachfrauen/männer Gesundheit oder Absolventinnen altrechtlicher Ausbildungen (DNI, Krankenpflege FaSRK), jeweils mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung.
Für Fachfrauen/männer Betreuung, Fachrichtung Betagtenbetreuung, mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem Kompetenznachweis über medizinaltechnische Verrichtungen.
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Eidgenössisch diplomierter Institutionsleiter HFP
Institutionsleiter führen als Gesamtverantwortliche eine soziale oder sozialmedizinische Institution im stationären oder ambulanten Bereich.
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Diplomierte Pflegefachfrau/-mann HF (Höhere Fachschule)
1. Reguläre dreijährige Ausbildung (je 50% Theorie und Praxis). Für Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II: Lehrabschluss EFZ, Berufs- bzw. Fachmaturität, gymnasiale Maturität.
2. Verkürzte zweijährige Ausbildung (je 50% Theorie und Praxis) für Fachfrauen/-männer Gesundheit EFZ.
3. Berufsbegleitende Bildungsgänge. Für Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II: Lehrabschluss EFZ, Berufs- bzw. Fachmaturität, gymnasiale Maturität (weitere Voraussetzungen sind abhängig von den Bedingungen des Bildungsanbieters) sowie als individueller Bildungsweg für Personen, welche eine Alternative zur regulären Ausbildung suchen.
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Bachelor of Science (BSc) in Pflege (Fachhochschule)
(inkl. Berufsbefähigung als Diplomierte Pflegefachfrau/-mann FH.)
Dreijähriges Studium (2/3 Theorie, 1/3 Praxis). Für Personen mit einem Maturitätsabschluss (Berufs- bzw. Fachmaturität, gymnasiale Maturität) oder einem Diplom in einem Gesundheitsberuf (Anerkennung der Voraussetzungen ist im Einzelfall zu prüfen).
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Master of Science (MSc) in Pflege
Fachhochschul- oder Universitätsstudiengang für Personen mit einem abgeschlossenen Grundstudium.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei den anbietenden Fachhochschulen (z.B. Bern, Winterthur, St. Gallen) oder der Universität Basel.