«Wir fanden aber schon immer, dass der Bund das nicht so gemeint haben kann. Die Anrechnung des Solidaritätsbeitrages an das Vermögen könnte eine Kürzung der Ergänzungsleistungen im Einzelfall zur Folge haben, was ja tatsächlich nicht sein kann.»
Dieser Missstand ist auch dem Schweizer Parlament aufgefallen. Am 20. Dezember 2019 hat es einen Änderungsantrag angenommen, der am 1. Mai 2020 in Kraft trat. Die Änderung im Bundesgesetz besagt, dass ein Solidaritätsbetrag nicht mehr dem übrigen Vermögen angerechnet wird. Auch Anrechnungen in den Ergänzungsleistungen, die bereits erfolgt sind, werden rückwirkend korrigiert.
Schon bevor diese gesetzliche Änderung überhaupt in Kraft getreten ist, habe das Amt für Ergänzungsleistungen in Zürich nach diesem Muster agiert. «Wir haben den Beitrag schon vorher nicht an das Vermögen angerechnet, wenn wir davon wussten», sagt Mylonas.
«Das war zwar nicht gesetzeskonform, aber wir wussten und hofften, dass das bald gesetzlich angepasst wird, beziehungsweise sich Rentner und Rentnerinnen diesbezüglich auf gerichtlichem Weg die nun geltende Rechtsgrundlage erstritten hätten.»
Doch egal, ob es nun gesetzlich oder nach eigenem Gutdünken geregelt ist, die Betroffenen müssen sich selbst beim zuständigen Amt melden.
«Wir arbeiten so genau wie möglich, aber wir können nicht jedes Vermögen genau unter die Lupe nehmen und selbst merken, ob jemand einen solchen Beitrag erhalten hat», sagt Mylonas.
Mylonas sagt, dass das Amt in Rückforderungsfällen im Rahmen der Pflegekostenzuschüsse das kantonale Gesetz grosszügig ausgelegt habe und dies auch künftig tun werde. «In der Regel wird der Betrag von 25’000 Franken dem Nachlass zugerechnet, da häufig auch Nachkommen direkt von den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ihrer Vorfahren betroffen sind.»
Es war also richtig, hier beim Amt nachzuhaken und nicht einfach zu nicken und zu bezahlen. Dieser Schritt war wichtig für sie. Mit dem Erhalt des Geldes endet für Marlies Bächtold ein Kapitel. Für sie heisst das nun, dass ihr Amt als Erbvertreterin erledigt ist. «Jetzt kann ich einfach nur noch Enkelin sein. Nun habe ich Zeit, mich an die lustigen Momente mit meinem Grosi zu erinnern und mich auf mein Leben zu konzentrieren.»