Wird in Schweizer Altersheimen gefoltert? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man vom Vorhaben der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hört. Die NKVF hat vor, in Zukunft Altersheime und soziale Einrichtungen zu überprüfen. Die Aufgabe der NKVF, einer von Bund und Kantonen unabhängigen nationalen Kommission, ist es, sicherzustellen, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden.
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Die NKVF ist eine von Bund und Kantonen unabhängige nationale Kommission, die durch regelmässige Besuche und einen kontinuierlichen Dialog mit den Behörden sicherstellt, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden. Dank konkreten Empfehlungen an die Behörden leistet die NKVF einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen, mit dem Ziel, schweizweit einen menschenrechtlich konformen Vollzug jeder Form von Haft zu gewährleisten.
Tatsache ist, dass in sämtlichen sozialen Einrichtungen und so auch in Alters- und Pflegeheimen in gewissen Fällen freiheitsbeschränkende Massnahmen angewendet werden. Genau auf diese Massnahmen möchte die NKVF bei der Überprüfung von sozialen Einrichtungen ein Augenmerk haben.
Doch sind freiheitsbeschränkende Massnahmen bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen mit dem Freiheitsentzug bei Gefängnisinsassen vergleichbar? Was ist überhaupt eine freiheitsbeschränkende Massnahme?
Ist eine Medikamentenabgabe, die verdeckt zusammen mit der Mahlzeit erfolgt, weil sie sonst verweigert würde, eine freiheitsbeschränkende Massnahme? Beschränken Bettgitter, die Patientinnen und Patienten davor bewahren sollen, aus dem Bett zu stürzen und sich zu verletzen, die Freiheit der Betroffenen? Sind sie Schutz oder sind sie Folter?
Der Name der Kommission irritiert
«Die Ankündigung der NKVF barg bereits aufgrund ihres Namens ein gewisses Potenzial für Irritation», sagt Daniel Höchli, Direktor von Curaviva, dem Verband der Heime und Institutionen in der Schweiz. Er ist überzeugt, dass in allen sozialen Einrichtungen freiheitsbeschränkende Massnahmen bereits streng überwacht werden und es in keiner Weise einen Bezug zu Folter gebe.
«Die Überprüfungsabsicht der NKVF kann deshalb auf den ersten Blick erschreckend wirken», sagt Höchli. Kommt hinzu, dass die NKVF aus Fachpersonen aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychiatrie, Polizei und Strafvollzug besteht. Fachpersonen aus dem Bereich Gerontologie fehlen beispielsweise. Das führte bei Curaviva Schweiz zu offenen Fragen.
Allerdings ist sich der Verband der Schweizer Heime und Institutionen der Funktion und der damit verbundenen Aufgaben der NKVF bewusst. Daniel Höchli: «Es ist es das Recht und die Pflicht dieser nationalen Kommission, Besuche in allen Arten von Institutionen vorzunehmen, um freiheitsbeschränkende Massnahmen zu überprüfen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen».
Der Dachverband habe gegen die Bemühungen des NKVF nichts einzuwenden und sei an den entsprechenden Resultaten interessiert, sagt Höchli. Gegen eine fachliche und sachorientierte externe Sicht, die zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beitrage, sei nichts einzuwenden.
Allerdings ist Höchli auch davon überzeugt, dass die Einhaltung des Erwachsenenschutzrechtes – und damit der korrekte Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen – in den Institutionen bereits höchste Priorität hat: «Es ist entsprechend davon auszugehen, dass die Regelungen und Anforderungen eingehalten werden.»
In der Sonnweid in Wetzikon, einem Heim, das sich seit fast 30 Jahren auf die Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert, werden freiheitsbeschränkende Massnahmen bereits streng kontrolliert. Steht eine freiheitsbeschränkende Massnahme zur Diskussion, wird zuerst ein Formular ausgefüllt. Daraufhin wird eine übergeordnete Ethiksitzung einberufen.
Je nach Thematik nehmen daran nebst Stationsleitung, Pflegedienstleitung, Heimleitung und/oder Medizinern auch der oder die Ethikverantwortliche teil. In der Sonnweid absolvieren alle Mitarbeitenden einen Grundkurs in Ethik. Diejenigen, die auch den Aufbaukurs besuchen, übernehmen in der Folge die Ethikverantwortung auf der Station.
Die in der Sitzung besprochenen freiheitsbeschränkenden Massnahmen werden protokolliert und terminiert: In regelmässigen Abständen wird fortan überprüft, ob die Massnahme noch notwendig ist oder nicht.
Daneben steht das Heim auch in Kontakt mit einem externen Ethiker, der nicht nur die Ethikkurse durchführt, sondern den Mitarbeitenden auch mehrmals pro Jahr für Gespräche über Situationen, die sie in ihrem Alltag erleben, zur Verfügung steht. In sehr schwierigen Situationen kann der Ethiker auch immer telefonisch kontaktiert werden.
Hoher administrativer Aufwand
Petra Knechtli, Leiterin der Sonnweid in Wetzikon, kann die Ankündigung der NKVF zurzeit weder gutheissen noch ablehnen: «Es kommt sehr drauf an, wie eine solche Überprüfung konkret durchgeführt wird.» Wie die Besuche der NKVF ablaufen werden, ist noch unklar.
Die Kommission habe sich letzten Sommer auf den Vorschlag von Curaviva Schweiz hin mit dem Dachverband getroffen und sich interessiert gezeigt, sich vor den Besuchen über die Abläufe und Organisation der Institutionen briefen zu lassen, sagt Daniel Höchli. Die Kommission anerkenne, dass sie auf zusätzliches Fachwissen angewiesen sei und werde auf Curaviva Schweiz zukommen, sobald sie die Besuche zu planen beginne.
Etwas dürfte hingegen bereits jetzt klar sein: «Es wird sicherlich ein nicht zu unterschätzender personeller Aufwand für die Institutionen», sagt Höchli. Sonnweid-Leiterin Knechtli bedauert dies, denn die Zeit für administrative Arbeiten gehe immer bei den Bewohnern verloren: «Und mit mehr Zeit wären weniger freiheitsbeschränkende Massnahmen nötig, da heikle Situationen anders begleitet werden können.»