«Die Versicherungsvertreter klappern mit dem Sargdeckel, aber die Bankkundenberater sprechen über die schönen Seiten des Lebens», hiess es noch vor wenigen Jahren in der Finanzbranche. Mit dem Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz, das 2013 in Kraft getreten ist, hat sich das geändert.
Obwohl noch nicht alle Banken ihre Kunden routinemässig darauf aufmerksam machen, sind alle Institute heute sehr interessiert daran, dass ihre Kunden Vorkehrungen treffen für den Fall, dass sie ihre finanziellen Belange nicht mehr selbst wahrnehmen können.
Denn «wenn die Kesb auf den Plan tritt, wird es immer kompliziert», sagt ein Banker, fügt aber an, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) habe einen anderen Auftrag als ein privat gewählter Vertreter: Sie müsse von Amtes wegen das Vermögen schützen, während ein Privater die bestehende Anlagestrategie viel freier weiterführen dürfe.
Bei der Kesb wiederum ist zu hören, die Banken machten die Dinge oft nicht einfacher, weil sie sich zu stark rechtlich würden absichern wollen. Für die Kunden heisst dies: Am besten schon in jungen Jahren rechtlich verbindliche Vorkehrungen treffen und diese regelmässig wieder überprüfen.
Eigene Interessen als Massstab
Es ist ein Kreuz mit der Urteilsfähigkeit in finanziellen Belangen. Geht sie jüngeren Leuten verloren, dann häufig schnell (z. B. durch einen Unfall). Gerade bei älteren Menschen lässt die Urteilsfähigkeit aber meist graduell nach.
Tritt eine Demenz ein, so haben die Betroffenen lichte Zeiten und andere. Die verwirrten Phasen werden über die Zeit hinweg immer häufiger und länger.
Der rechtliche Begriff der Urteilsfähigkeit ist immer an einen Zeitpunkt und einen Sachverhalt gebunden.
Deshalb gilt unter Bankjuristen wie bei der Kesb: Die Handlungsfähigkeit von Menschen in finanziellen Belangen ist erst dann anzuzweifeln, wenn sie anfangen, finanzielle Entscheide zu fällen, die ihren eigenen Interessen offen zuwiderlaufen.